Buchhaltung ist wie Steuerberater und Rechtsanwalt ein geschützter Beruf.
Um vorbereitende Buchhaltung und Buchhaltung anbieten zu dürfen, musst du eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und danach mindestens 3 Jahre bei mindestens 16 Wochenstunden in der Buchhaltung fest angestellt gewesen sein.
Wenn du das nicht erfüllst, darfst du keine Buchhaltungsaufgaben ausüben.
Was du machen darfst:
• Belege sammeln
• in einem Kassenbuch eintragen
• an den Steuerberater weiterleiten
Alles was darüber hinausgeht, wie zum Beispiel die Belege in einem Buchhaltungsprogramm erfassen oder sie dort “einbuchen” fällt unter die oben genannte Regelung.
Ein Verstoß kostet zwischen € 3.000,00 bis € 5.000,00 Euro.
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