Buchhaltung als Dienstleistung

Nov 24, 2019 | 0 Kommentare

 

Buchhaltung ist wie Steuerberater und Rechtsanwalt ein geschützter Beruf.

Um vorbereitende Buchhaltung und Buchhaltung anbieten zu dürfen, musst du eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und danach mindestens 3 Jahre bei mindestens 16 Wochenstunden in der Buchhaltung fest angestellt gewesen sein.

Wenn du das nicht erfüllst, darfst du keine Buchhaltungsaufgaben ausüben.

Was du machen darfst:

• Belege sammeln
• in einem Kassenbuch eintragen
• an den Steuerberater weiterleiten
 
Alles was darüber hinausgeht, wie zum Beispiel die Belege in einem Buchhaltungsprogramm erfassen oder sie dort “einbuchen” fällt unter die oben genannte Regelung.
 
Ein Verstoß kostet zwischen € 3.000,00 bis € 5.000,00 Euro.

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