7 Fakten über Scheinselbständigkeit

Nov 23, 2019 | 0 Kommentare

 

Keine Panik. Es ist klar, dass du zu Beginn deiner Virtuellen Assistenz erst einmal mit einem Kunden starten musst, bevor weitere Kunden und Aufträge folgen.

Hier ein paar Fakten, wann keine Scheinselbständigkeit vorliegt:

 

  • Du bestimmst Deine Arbeitszeiten und Arbeitsort selber und bist räumlich vom Arbeitgeber getrennt
  • Du erstellst Angebote in Textform (welche Leistung, in welchem Zeitrahmen, zu welchem Preis) und der Kunde kann dieses Angebot annehmen
  • Du erbringst Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Du trägst Dein eigenes Haftungsrisiko für die erbrachte Dienstleistung (als Absicherung gibt es Versicherungen!)
  • Dein Urlaub wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt und es erfolgt auch keine Abstimmung. Außerdem erfolgt keine Krankmeldung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Um Deine Kundenakquise kümmerst Du dich selber
  • Du machst eigene Werbung und trittst als Selbständiger in der Geschäftswelt auf (eigene Website, Gewerbeanmeldung, Visitenkarten)

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